Baufelder mit Plan
- Flexible Gebäudegrößen
- Individuelle Gebäudeformen
- Maßgefertigte Architektur für Ihr Headquarter
Die überbaubaren Grundstücksflächen bieten hinreichend Flexibilität für den Zuschnitt von Grundstücken unterschiedlicher Größe. Durch Rücksprünge im Verlauf der Baugrenze zur Promenade ist eine Strukturierung der Raumkante und eine eindeutige Ablesbarkeit von Baukörpern mit individueller Architektur gewährleistet.
Entsprechend der vorhandenen und der geplanten Nutzung wird im gesamten Plangebiet südlich des Mischgebietes als Art der baulichen Nutzung auch weiterhin Gewerbegebiet (GE) festgesetzt. Die Festsetzung GE entspricht der Darstellung im Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche. Die Abgrenzung GE/MI orientiert sich an den Grundstücksflächen bzw. am bestehenden Planungsrecht. Wohnnutzungen sind im GE nur als betriebliches Wohnen im Rahmen des § 8 (3) Nr.1 BauNVO oder als Beherbergungsgewerbe (Hotel, Boardinghouse zulässig).
Das GE ist in mehrere Teilgebiete – GE1 bis GE9- gegliedert. Die Teilgebiete unterscheiden sich jedoch ausschließlich hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung. Entsprechend der grundsätzlichen städtebaulichen Zielsetzung sind nur Gewerbebetriebe zulässig, die das Wohnen nicht erheblich stören. Damit soll dem Schutzanspruch der bestehenden Wohnbebauung innerhalb des benachbarten Mischgebietes Rechnung getragen werden. Möglich sind Gewerbenutzungen mit Arbeitsplatzpotentialen vorrangig im Bereich Verwaltung, Dienstleistung sowie Forschung- und Entwicklung. Beherbergungsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Veranstaltungshallen und Versammlungsstätten sind im GE zulässig und sollen den Nutzungsmix im Gebiet qualitativ erweitern.